Mitglied werden

Sie Interessieren sich für eine Mitgliedschaft? Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Als Schützenverein pflegen und fördern wir aktiv die Ausübung des Schiesssports. Beim Sportschiessen liegt die Faszination in der Kombination von Statik, Dynamik, Konzentration und Kraft. Nur eine absolute Körperbeherrschung und hohe Fokussierung der Aufmerksamkeit lassen die Schützin oder den Schützen erfolgreich sein. Wir zitieren dazu den Schweizer Schiesssportverband: „Präzision, mentale Stärke und gute Fitness – Schiessen ist ein Leistungssport. Um vorne mit dabei zu sein, braucht es viel Training und Durchhaltewillen.“.

Um die Anmeldung zu erleichtern haben wir ein Formular für Sie erarbeitet:
Mitglied Schützenverein Gossau ZH werden (Klick öffnet Formular im .pdf-Format)

Sie möchten zuerst einmal unverbindlich „Pulverdampf schnuppern“? Wir bieten Ihnen gerne eine Einführung nach Voranmeldung für Erwachsene ab 18 Jahren an. Sollten Sie keine eigene Schusswaffe besitzen, so können Sie bei uns eine Waffe mieten/leihen. Die Munition ist Dank Subvention des Bundes sehr günstig zu erwerben. Gerne zeigen wir Ihnen unsere drei Sektionen.

Ab 10 Jahre: Nachwuchskurse für Mädchen und Knaben ab 10 Jahren. Dafür stehen bei uns spezielle Junior-Luftpistolen und Schiesshilfen zur Verfügung.

Ab 15 Jahre: Jungschützenkurse für junge Erwachsene ab dem 15. Altersjahr für die vordienstliche Schiessausbildung an der Armeewaffe (Sturmgewehr 90) und eine geeignete Vorbereitung für die Rekrutenschule.

Ab 18 Jahre: Persönliche Einführung durch eine/n Funktionär/in des Schützenvereins Gossau ZH in die Welt des Schiess-Sports.

Warum Mitglied werden?
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der jährliche Mitgliederbeitrag in unserem Schützenverein kostet ungefähr gleich viel wie eine einzelne Stunde (!) in einem privaten Schiesskeller. Zudem erhalten wir die Munition vom Bund stark vergünstigt. Dazu bieten wir geselliges Beisammensein und gastfreundliche Bewirtung. Dank interner Wettkämpfe kommt auch der sportliche Charakter unseres Hobbys nicht zu kurz. Unser Verein ist gut altersdurchmischt, so dass wir stolz sagen können: Der Schiesssport ist für alle Interessierten jeden Alters geeignet!

Eine Übersicht finden Sie auf unserem Display und unserem Flyer.

Statuten (Stand: 30.10.2018)


Eine Waffe erwerben

Schweizer Bürgern (oder Ausländern mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C EU/EFTA)) ist der Erwerb nicht verbotener Waffen im Handel gestattet, sofern sie einen Waffenerwerbsschein vorweisen können. Dieser wird in der Regel vom Kanton abgegeben, sofern die Person mindestens 18 Jahre alt, nicht entmündigt ist und keine Einträge im Strafregister hat.

Keinen Waffenerwerbsschein benötigt, wer einschüssige Gewehre oder einschüssige Nachbildungen von Vorderladern erwerben will. Ebenfalls ohne Erwerbsschein sind Jagdwaffen und Repetiergewehre – darunter fallen auch alte Ordonanzwaffen wie die Karabiner 11 und Karabiner 31 – für Sportschützen zu erwerben. Unter Privaten muss der Kaufvertrag in jedem Fall schriftlich festgehalten, zehn Jahre aufbewahrt werden und den Behörden gemeldet werden. Zusätzlich ist den Behörden ein Strafregisterauszug des Erwerbers einzureichen. Er muss diesen dann einholen, wenn er Zweifel daran hat, dass der Erwerber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Waffe erfüllt.

Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigen zum Erwerb auf jeden Fall einen Erwerbsschein. Sie müssen, um diesen zu erhalten, nachweisen, dass sie in ihrem Heimatstaat berechtigt sind, eine Waffe zu erwerben. Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Ausnahmebewilligungen kann nur der Bund erteilen.

Die gleichen Regelungen gelten auch für den Erwerb von Munition. An Schiessanlässen kann diese vereinfacht erworben werden. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf nicht verschossene Munition mit nach Hause nehmen (Ausnahme Bundesübungen, hier kommt der Munitionsbefehl der Armee zur Anwendung).
[Quelle: Waffengesetz (Schweiz) – Wikipedia]

Nachfolgend einige Weblinks zu Webseiten, die die Fragen rund um den Waffenerwerb beantworten:

In unserer Rubrik „Links“ finden Sie weitere nützliche und interessante Weblinks zum Thema.